Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der
Internetplattform
http://auktion.nachrichten.at
OÖNachrichten Wimmer Medien G.m.b.H. & Co. KG
-
http://auktion.nachrichten.at ist eine Internetplattform (nachfolgend „Auktionsplattform“) der Wimmer
Medien GmbH & Co. KG (nachfolgend „OÖNachrichten“). Auf der
Auktionsplattform werden nach dem System einer Auktion von Dritten
(nachfolgend „Teilnehmer“) Artikel (Waren und Dienstleistungen) bzw.
Gutscheine zum Kauf angeboten. Für die Nutzung der Auktionsplattform
gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die „OÖNachrichten“
behalten sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit anzupassen und die Änderungen den Bietern zur Kenntnis zu
bringen. Wo Dritte über die Auktionsplattform weitergehende Leistungen
anbieten, gelangen deren Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
- Der Bieter nimmt das Angebot des Teilnehmers durch Abgabe seines
Gebots verbindlich an, er verpflichtet sich somit vorbehaltlich der
nachfolgenden Bestimmungen und des Zuschlags bei Auktionsende, den
jeweiligen Artikel bzw. Gutschein zu den vereinbarten Bedingungen zu
erwerben. Wird während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot
auf den Artikel bzw. Gutschein abgegeben, erlischt das Gebot. Maßgebend
für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle
Auktionszeit der Online-Auktion. Mit dem Ende der von den „OÖNachrichten“
bestimmten Laufzeit der Online-Auktion kommt zwischen dem Teilnehmer und
dem Meistbietenden ein Vertrag über den Erwerb des vom Teilnehmer in die
Auktions-Plattform eingebrachten Artikels bzw. Gutscheins zustande.
Bieter, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind,
können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Zuschlag bei Auktionsende)
zurücktreten. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an den
Teilnehmer ohne Angabe von Gründen genügt. Wenn der Bieter vom Vertrag
zurücktritt, hat er den Artikel unverzüglich, möglichst ungeöffnet und
unversehrt, an den Teilnehmer zurückzusenden, die geleistete Zahlung wird
von den „OÖNachrichten“ rückerstattet. Das Anzeigenguthaben des
Teilnehmers reduziert sich um den Wert des zurückgegebenen Artikels. Bei
dem Rücktritt vom Vertrag durch den Bieter ist dem Teilnehmer eine
Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der
Leistung/Ware zu bezahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame
des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Bieter nicht zu. Die Kosten der
Rücksendung gehen zu Lasten des Bieters.
Dem Bieter steht kein Rücktrittsrecht zu bei Verträgen über
- Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Bieter gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss
begonnen wird,
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der
Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Teilnehmer keinen Einfluss hat,
abhängt,
- Waren, die nach Spezifikationen des Bieters angefertigt werden oder
die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bieters zugeschnitten
sind
- Waren, die die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum
schnell überschritten würde,
- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des
Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet
sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit
untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart
wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert
werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt
abhängt, auf die der Teilnehmer keinen Einfluss hat
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer
versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der
Lieferung entfernt wurde,
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
- die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger
gespeicherten digitalen Inhalten, mit deren Lieferung dem Bieter gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss
begonnen wird,
- Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
- Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu
Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie
Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für
die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder
Zeitraum vertraglich vorgesehen ist
- Die „OÖNachrichten“ bieten durch diese Online-Auktion Firmen und
Geschäften die Möglichkeit, ihre Waren und Dienstleistungen bzw.
Gutscheine zu bewerben und anzubieten. Das Vertragsverhältnis entsteht mit
Zuschlag direkt zwischen dem Teilnehmer und dem Bieter. Es kommen daher
keine wie auch immer gearteten Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit den
„OÖNachrichten“ zustande. Für die Auflistung und Beschreibung der von den
Teilnehmern eingebrachten Artikel bzw. Gutscheine werden keine
Einschreibe- oder andere Gebühren verlangt. Ebenso wenig werden von den
Käufern bzw. Bietern Teilnahmegebühren oder andere Beiträge erhoben.
- Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Gebote von
Angestellten der teilnehmenden Firmen und Geschäften sind für alle Artikel
bzw. Gutscheine zulässig, außer für diejenigen, die von ihrem Geschäft
oder ihrer Firma in die Online-Auktion eingebracht wurden.
- Für alle Artikel bzw. Gutscheine, die über die Auktionsplattform
angeboten werden, gilt die Beschreibung des Teilnehmers. Alle angebotenen
Artikel bzw. Gutscheine sind fabriksneu. Alle Artikel bzw. Gutscheine
können unter der im Auktionskatalog und auf der Webseite notierten Adresse
der Firma bzw. des Geschäfts besichtigt werden, was den interessierten
Bietern dringend empfohlen wird. Die „OÖNachrichten“ sind weder Verkäufer
der Artikel bzw. Gutscheine noch übernehmen sie irgendeine Verantwortung
im Zusammenhang mit den Artikeln bzw. Gutscheinen. Hierzu zählen
insbesondere, aber nicht ausschließlich Markenschutz, Produkthaftung,
Garantien sowie Verkaufsberechtigung des Teilnehmers.
- Im Zusammenhang mit dem Erwerb der angebotenen Waren oder
Dienstleistungen stehen „OÖNachrichten“ in keinem Vertragsverhältnis zum
Bieter. Das Vertragsverhältnis zwischen Bieter und „OÖNachrichten“ bezieht
sich lediglich auf die Nutzung der gegenständlichen Auktionsplattform. Die
„OÖNachrichten“, ihre Organe, Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen
schließen deshalb jede vertragliche Haftung aus. Die außervertragliche
Haftung wird soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl in Bezug
auf die Organe als auch auf die Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen.
Die „OÖNachrichten“ leisten keine Gewährleistung für die über die
Auktionsplattform verkauften Artikel bzw. Gutscheine. Jede Haftung der
„OÖNachrichten“ und ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für direkte
oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der
Auktionsplattform entstehen, wird zur Gänze abgelehnt, soweit dies
gesetzlich zulässig ist. Handelt es sich bei dem Geschädigten um einen
Verbraucher im Sinne des KschG, so gilt der Haftungsausschluss nur für
leicht fahrlässiges Verhalten der „OÖNachrichten“ und nicht für
Personenschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle mit den
„OÖNachrichten“ verbundenen Unternehmen der OÖNachrichten Wimmer
Medien G.m.b.H. & Co. KG.
Die Haftungsbestimmungen des Teilnehmers gegenüber den Bietern richten
sich nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen des Teilnehmers. Der Bieter
wird darauf hingewiesen, dass das Internet Risiken birgt, die in der Natur
des Mediums liegen. Es obliegt den Parteien (Teilnehmern und Bietern),
sich selber von der Identität des Vertragspartners zu überzeugen.
- Es ist untersagt, irgendwelche Methoden, Geräte oder
Softwarekomponenten einzusetzen, welche die Funktionsweise der
Auktionsplattform beeinträchtigen können. Die „OÖNachrichten“ behalten
sich das Recht vor, bei Zuwiderhandeln die betreffende Person ohne Angabe
von Gründen im eigenen Ermessen von der weiteren Teilnahme auszuschließen
und sie für alle daraus entstehenden Schäden haftbar zu machen.
- Sämtliche auf dieser Webseite publizierten Inhalte sind Eigentum der
„OÖNachrichten“ bzw. der Teilnehmer. Die „OÖNachrichten“ gewähren jedem
Teilnehmer vorübergehend die Bewilligung zur Nutzung der Webseite im
Zusammenhang mit dieser Online-Auktion. Jegliche andere Nutzung der
Webseite, eingeschlossen die Reproduktion, Veränderung, Verteilung oder
Übertragung ist untersagt.
Der gesamte Inhalt der Website ist urheberrechtlich geschützt und darf nur
im Zusammenhang mit dieser Online-Auktion genutzt werden. Insbesondere ist
das Kopieren, Verwerten, Vertreiben und Veröffentlichen der auf der
Website publizierten Informationen für eigene oder fremde gewerbliche
Zwecke sowie die Einspeisung von Informationen auf Online- Dienste
untersagt.
Die „OÖNachrichten“ leisten keine Gewähr für die störungsfreie Nutzung
ihrer Websites noch für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit
der Informationen. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der
Benutzer. Die „OÖNachrichten“ erbringen in keinem Fall
Beratungsdienstleistungen. Die „OÖNachrichten“ sind berechtigt, ihre
Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen.
Werbeflächen, Links und Äußerungen Dritter, z. B. in Diskussionsforen oder
Gästebüchern, sind nicht den „OÖNachrichten“ zuzuordnen. Die Einrichtung
von Links auf Websites, die widerrechtliche Informationen beinhalten, ist
ausdrücklich untersagt.
- Der Bieter und der Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, die
österreichischen Gesetze, Regeln und Teilnahmebedingungen während der
Teilnahme an der Online-Auktion und bei der Benutzung der Webseite
einzuhalten. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, so können die „OÖNachrichten“
einen Bieter oder Teilnehmer ohne Vorankündigung von der Auktion
ausschließen.
- Die „OÖNachrichten“ sowie ihre Vertreter lehnen soweit dies
gesetzlich zulässig ist jedwede Haftung für direkte oder indirekte
Schäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Websites entstehen,
ab. Handelt es sich bei dem geschädigten Teilnehmer um einen Verbraucher
im Sinne des KSchG, so gilt der Haftungsausschluss nur für leicht
fahrlässiges Verhalten der „OÖNachrichten“ und nicht für Personenschäden.
Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle mit den „OÖNachrichten“
verbundenen Unternehmen von Wimmer Medien.
.
- Die Wimmer Medien GmbH & Co. KG sowie OÖ Online benutzen
Cookies, um die aktuelle Ausgabe bzw. die zuletzt besuchte Region zu
speichern, ein Autologin- Service anzubieten, aggregierte statistische
Auswertungen durchzuführen und um zu verhindern, dass Benutzer auf
www.nachrichten.at zu oft mit dynamischer Werbung konfrontiert werden.
Wenn Sie nicht möchten, dass wir Cookies benutzen, können Sie bei Ihren
Browsereinstellungen verhindern, dass Cookies gesetzt werden. Bitte
beachten Sie, dass das Abschalten von Cookies die Nutzung der Website und
der angebotenen Dienste einschränken kann. Unter keinen Umständen sind
Cookies in der Lage, Festplatten auszulesen oder Cookies zu lesen, die von
anderen Seiten gesetzt wurden. Gespeicherte Cookies können von Ihnen
jederzeit gelöscht werden.
- Zur Optimierung unserer Webseite sammeln und speichern wir Daten wie
z. B. Datum, Uhrzeit, Alter und Geschlecht des Seitenaufrufs, die Seite,
von der Sie unsere Seite aufgerufen haben, und ähnliches. Dies erfolgt
anonymisiert, ohne den Benutzer der Seite persönlich zu identifizieren.
Ggf. werden Nutzerprofile mittels eines Pseudonyms erstellt. Auch hierbei
erfolgt keine Verbindung der hinter dem Pseudonym stehenden natürlichen
Person mit den erhobenen Nutzungsdaten. Zur Erhebung und Speicherung der
Nutzungsdaten setzen wir auch Cookies ein.
Dabei handelt es sich um kleine
Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und zur Speicherung von
statistischen Informationen wie Betriebssystem, Ihrem
Internetbenutzungsprogramm (Browser), IP-Adresse, der zuvor aufgerufene
Webseite (Referrer-URL) und der Uhrzeit dienen. Diese Daten erheben wir
ausschließlich, zu statistischen Zwecken, um unseren Internetauftritt weiter zu
optimieren und unsere Internetangebote noch attraktiver gestalten zu können.
Die Erhebung und Speicherung erfolgt ausschließlich in anonymisierter oder
pseudonymisierter Form und lässt keinen Rückschluss auf Sie als natürliche
Person zu.
Bieter
- Die Online-Auktion beginnt am
16.11.2024 / 06:00:00
und dauert bis zum 26.11.2024/ 21:00:00. Maßgebend ist die Uhr auf der Website der
Online-Auktion. Gebote können nur innerhalb dieser Zeit – dies jedoch 24
Stunden am Tag – über die Webseite der Online-Auktion abgegeben werden.
Die „OÖNachrichten“ behalten sich vor, die Online-Auktion ohne
Vorankündigung und im eigenen Ermessen zu verändern, auszubauen oder zu
beenden.
- Die „OÖNachrichten“ werden für jeden Artikel bzw. Gutschein ein
Startgebot festlegen. Dieses Startgebot ist das minimale Gebot, das
gefordert wird, bevor man aktiv an der Auktion teilnehmen kann.
- Jeder Artikel bzw. Gutschein besitzt einen Mindestpreis, unter dem
der Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein nicht gegeben werden kann.
Dieser Mindestpreis beträgt in der Regel 50 % des Ladenverkaufspreises.
Bei bestimmten Artikeln bzw. Gutscheinen wie beispielsweise Autos oder
Immobilien kann der Mindestpreis auch höher sein (70 %). Der Bieter
übernimmt den Artikel wie vom Teilnehmer beschrieben. Die Gewährleistung
richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Teilnehmers. Die
„OÖNachrichten“ wirken lediglich als Vermittlerin des Teilnehmers sowie
als Veranstalterin der Online-Auktion und legen die Anfangs- und
Schlusszeiten fest.
- Der Status eines Artikels bzw. Gutscheins wird jeweils ausgewiesen
als
-
Mindestpreis nicht erreicht. Dies bedeutet, dass die Höhe des höchsten Gebots tiefer ist als
der Mindestpreis. Damit kann der Zuschlag auf den Artikel bzw. Gutschein
nicht gegeben werden und er kann nicht verkauft werden.
-
Mindestpreis erreicht. Die Höhe des höchsten Gebots liegt über dem Mindestpreis. Den
Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein erhält in jedem Fall der
Meistbietende gemäß den nachfolgenden Regeln.
Die Online-Auktion erlaubt Stellvertretergebote. Das bedeutet, dass
der Bieter ein geheimes Höchstgebot festlegen kann, welches er für einen
Artikel bzw. Gutschein zu zahlen bereit ist. Die Bietersoftware bietet
dann stellvertretend für den Bieter für den jeweiligen Artikel bzw.
Gutschein mit und zwar immer nur soviel, wie nötig ist, damit der Bieter
der gerade Meistbietende für den gewählten Artikel bzw. Gutschein ist und
zwar so lange, bis kein anderer mehr bietet oder das eingegebene
Höchstgebot erreicht ist. Es kann sein, dass der Bieter im Falle des
Zuschlages weniger als dieses Höchstgebot bezahlen muss, keinesfalls
jedoch mehr. Mit Eingabe eines Höchstgebots ist der Bieter rechtlich daran
gebunden und muss diesen Betrag und allfällige Steuern bezahlen, wenn er
den Zuschlag erhält.
Ist das erste Gebot, das auf einen Artikel bzw. Gutschein abgegeben
wird, ein Höchstgebot, dann muss das geheime Höchstgebot mindestens so
hoch wie das Startgebot sein. Wenn andere Gebote auf alle verfügbaren
identischen Artikel bzw. Gutscheine abgegeben wurden, dann muss das neue
Gebot das führende Gebot um den jeweiligen Mindestsatz übersteigen. Diese
minimalen Erhöhungsschritte betragen EUR 10 für Artikel, Dienstleistungen
bzw. Gutscheine, deren Ladenverkaufspreis bzw. Verkehrswert unter EUR
20.000 liegt, und EUR 100 für Artikel, Dienstleistungen bzw. Gutscheine,
deren Ladenverkaufspreis bzw. Verkehrswert EUR 20.000 übersteigt.
Es ist Aufgabe des jeweiligen Bieters, den Status seiner eigenen
Gebote und den Verlauf der Online-Auktion zu verfolgen und zu entscheiden,
ob und bis zu welcher Höhe er weiterbieten möchte. Wer durch einen anderen
Bieter mit einem höheren geheimen Höchstgebot überboten worden ist, muss
ein neues, höheres, geheimes Höchstgebot festlegen, um für den Artikel
bzw. Gutschein weiterbieten zu können. In diesem Fall ersetzt das neue
geheime alle vorherigen Gebote, die dieser Bieter für diesen Artikel bzw.
Gutschein abgegeben hat. Ist das geheime Höchstgebot eines neuen Bieters
genau gleich hoch wie dasjenige eines Bieters, der sein Höchstgebot davor
abgegeben hat, wird dieser frühere Bieter als Meistbietender geführt und
erhält den Zuschlag, sofern er nicht mehr überboten wird und der
Mindestpreis erreicht wurde.
Ist ein Artikel bzw. Gutschein mehrfach vorhanden, können Gebote für
mehrere gleiche Artikel bzw. Gutscheine gleichzeitig abgegeben werden. Die
Anzahl der Artikel bzw. Gutscheine, für die der Bieter schließlich den
Zuschlag erhält, kann dem Gebot entsprechen oder es können weniger Artikel
bzw. Gutscheine sein, auf keinen Fall aber mehr. Das ist abhängig davon,
ob vorher andere Gebote gemacht wurden und für welche Anzahl.
Sollte es bezüglich der Gültigkeit von Geboten zu Streitigkeiten
zwischen Bietern untereinander oder zwischen Bietern und den „OÖNachrichten“
kommen, können die „OÖNachrichten“ entscheiden, welcher Bieter den
Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein erhält. Alle Entscheidungen der
„OÖNachrichten“ sind endgültig und verbindlich.
Die „OÖNachrichten“ tragen keinerlei Verantwortung für Gebote oder
Informationen ihrerseits, welche fehlgeleitet werden, verloren gehen,
unvollständig oder unleserlich sind oder die durch Computerübertragung
nicht vollständig eingehen. Ebenso wenig können die „OÖNachrichten“ für
Einschränkungen, die den Bietern durch irgendeine technische Fehlfunktion
der Software, des Netzes oder der Server entstehen, haftbar gemacht
werden. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Auktionsplattform und
ihrer Funktionen. Zeitweilige Einschränkungen können sich z. B. durch
technische Störungen wie Hardware und Softwarefehler, Unterbrechung der
Stromversorgung usw. ergeben. Die „OÖNachrichten“ behalten sich zudem das
Recht vor, ihre Leistungen zeitweilig zu beschränken.
Die Auktionsplattform bietet dem Bieter die Möglichkeit, sich nach
Abgabe eines Gebots per SMS über den Verlauf der Auktion informieren zu
lassen.
Während und nach der Auktion erhalten die Bieter E-Mails bzw. SMS,
welche sie darüber informieren, ob sie von einem anderen Bieter überboten
wurden, für einen Artikel bzw. Gutschein den Zuschlag erhalten haben sowie
Bestätigungen für Gebote, die sie selbst platziert haben. Diese E-Mails
bzw. SMS dienen lediglich Informationszwecken. Der Versand oder die
Unterlassung des Versandes dieser E-Mails bzw. SMS haben keinerlei
Einfluss auf den Status des jeweiligen Bietergebots oder der Gebote
anderer Bieter.
Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt durch den automatischen
Zuschlag am Ende der Online-Auktion. Am Schluss jeder Auktion ermittelt
der Veranstalter im Namen des Teilnehmers den Meistbietenden (den Käufer)
für jeden Artikel bzw. Gutschein, der den Mindestpreis erreicht hat,
kontaktiert den Meistbietenden per E-Mail und/oder Telefon, informiert ihn
über den Zuschlag und fordert ihn auf, den Artikel bzw. Gutschein zu
bezahlen.
Zahlungsbedingungen
- Der Meistbietende ist zur vollständigen Zahlung innerhalb von
maximal 3 Tagen nach Benachrichtigung durch die „OÖNachrichten“
verpflichtet. Kann ein Käufer (Bieter) nicht kontaktiert werden oder
trifft die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nicht ein, kann der Käufer
(Bieter) ohne weitere Benachrichtigung disqualifiziert werden (Rücktritt
vom Vertrag durch den Teilnehmer – ohne dass es einer Nachfristsetzung
bedarf – und Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens). Es wird in
der Folge dem Bieter mit dem nächst höherem Gebot der Zuschlag erteilt.
Der Zuschlag erfolgt in diesem Fall durch Mitteilung an diesen Bieter,
wodurch ein Vertrag zwischen diesem Bieter und dem Teilnehmer zu Stande
kommt. Als neuer Meistbietender ist dieser zur vollständigen Zahlung
binnen 3 Tagen ab Benachrichtigung durch die „OÖNachrichten“ verpflichtet.
- Der Kaufpreis ist an die „OÖNachrichten“ zu zahlen, welche zum
Inkasso im Interesse des Teilnehmers berechtigt, aber nicht verpflichtet,
sind. In gewissen, gesondert ausgewiesenen Fällen zahlt der Käufer den
Kaufpreis direkt an den Teilnehmer, der den Artikel bzw. Gutschein zum
Verkauf angeboten hat.
- Nach Erhalt des Kaufpreises wird dem Käufer ein Artikelzertifikat
ausgestellt, mit dem er den Artikel bzw. Gutschein bei der teilnehmenden
Firma bzw. dem teilnehmenden Geschäft auslösen kann. Die Einlösefrist
beträgt ein Jahr ab Zuschlag, sofern auf dem Zertifikat keine andere
Einlösefrist vermerkt ist. Grundsätzlich gilt Selbstabholung. Besondere
Abmachungen bezüglich Lieferung müssen zwischen Käufer und Verkäufer
getroffen werden.
- Kommt der Käufer seiner vertraglichen Zahlungspflicht innerhalb der
vertraglich festgelegten Frist nicht nach, hat der Käufer zusätzlich zum
fälligen Gesamtverkaufspreis einen darüber hinaus gehenden Schaden und
sämtliche Kosten, die mit der Durchsetzung der Zahlungspflicht verbunden
sind, zu tragen.
- Es liegt in der Verantwortung von Verkäufer und Käufer für
allfällige Lizenzen, Anmeldungen oder Gebühren sowie für die Abrechnung
aller fälligen Steuern und Abgaben in Zusammenhang mit dem Artikel bzw.
Gutschein Sorge zu tragen. Bei Erhalt des Artikelzertifikats wird der
Verkäufer allenfalls fällige Verkaufssteuern und Abgaben direkt dem Käufer
separat in Rechnung stellen.
- Alle Verkäufe sind endgültig. Sollte ein erworbener Artikel bzw.
Gutschein auf der Webseite falsch dargestellt worden sein, wird eine
Erstattung des Kaufpreises geprüft. In diesem Fall darf das Zertifikat
nicht eingelöst werden. Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach
Bezahlung und Erhalt des Zertifikats geltend zu machen. Nach Prüfung und
Bearbeitung des Antrages wird der Käufer schriftlich/per E-Mail
verständigt. Die Kaufpreiserstattung erfolgt innerhalb von 7 bis 14
Werktagen auf demselben Weg wie die Zahlung des Kaufpreises vorgenommen
worden ist.
Schlussbestimmungen
- Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
vertraglichen Verhältnisse zwischen Bieter und Teilnehmer und die
Nutzungsbedingungen der Auktionsplattform. Die Verkaufsunterlagen der
„OÖNachrichten“ sind nicht Teil des Vertragsverhältnisses zwischen Bieter
und Teilnehmer.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung allfälliger Lücken.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen unter Ausschluss
der Kollisionsnormen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten ist - soweit zulässig – die Stadt Linz.
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts -
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. an dem Sie oder ein von Ihnen
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen
haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns, OÖNachrichten / Wimmer Medien GmbH & Co. KG, Promenade
23, 4010 Linz, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht
es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen,
haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren
wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie
die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und
in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über
den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an den Händler zurückzusenden oder
zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist
von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stand: 01.08.2024