Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Internetplattform

http://auktion.nachrichten.at

OÖNachrichten Wimmer Medien G.m.b.H. & Co. KG

  1. http://auktion.nachrichten.at ist eine Internetplattform (nachfolgend „Auktionsplattform“) der Wimmer Medien GmbH & Co. KG (nachfolgend „OÖNachrichten“). Auf der Auktionsplattform werden nach dem System einer Auktion von Dritten (nachfolgend „Teilnehmer“) Artikel (Waren und Dienstleistungen) bzw. Gutscheine zum Kauf angeboten. Für die Nutzung der Auktionsplattform gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die „OÖNachrichten“ behalten sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen und die Änderungen den Bietern zur Kenntnis zu bringen. Wo Dritte über die Auktionsplattform weitergehende Leistungen anbieten, gelangen deren Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

  2. Der Bieter nimmt das Angebot des Teilnehmers durch Abgabe seines Gebots verbindlich an, er verpflichtet sich somit vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen und des Zuschlags bei Auktionsende, den jeweiligen Artikel bzw. Gutschein zu den vereinbarten Bedingungen zu erwerben. Wird während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot auf den Artikel bzw. Gutschein abgegeben, erlischt das Gebot. Maßgebend für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle Auktionszeit der Online-Auktion. Mit dem Ende der von den „OÖNachrichten“ bestimmten Laufzeit der Online-Auktion kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Meistbietenden ein Vertrag über den Erwerb des vom Teilnehmer in die Auktions-Plattform eingebrachten Artikels bzw. Gutscheins zustande.

    Bieter, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Zuschlag bei Auktionsende) zurücktreten. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an den Teilnehmer ohne Angabe von Gründen genügt. Wenn der Bieter vom Vertrag zurücktritt, hat er den Artikel unverzüglich, möglichst ungeöffnet und unversehrt, an den Teilnehmer zurückzusenden, die geleistete Zahlung wird von den „OÖNachrichten“ rückerstattet. Das Anzeigenguthaben des Teilnehmers reduziert sich um den Wert des zurückgegebenen Artikels. Bei dem Rücktritt vom Vertrag durch den Bieter ist dem Teilnehmer eine Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung/Ware zu bezahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Bieter nicht zu. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bieters.

    Dem Bieter steht kein Rücktrittsrecht zu bei Verträgen über
  • Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Bieter gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Teilnehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
  • Waren, die nach Spezifikationen des Bieters angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bieters zugeschnitten sind
  • Waren, die die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Teilnehmer keinen Einfluss hat
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
  • die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, mit deren Lieferung dem Bieter gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
  • Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
  • Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist
     
  1. Die „OÖNachrichten“ bieten durch diese Online-Auktion Firmen und Geschäften die Möglichkeit, ihre Waren und Dienstleistungen bzw. Gutscheine zu bewerben und anzubieten. Das Vertragsverhältnis entsteht mit Zuschlag direkt zwischen dem Teilnehmer und dem Bieter. Es kommen daher keine wie auch immer gearteten Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit den „OÖNachrichten“ zustande. Für die Auflistung und Beschreibung der von den Teilnehmern eingebrachten Artikel bzw. Gutscheine werden keine Einschreibe- oder andere Gebühren verlangt. Ebenso wenig werden von den Käufern bzw. Bietern Teilnahmegebühren oder andere Beiträge erhoben.
  2. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Gebote von Angestellten der teilnehmenden Firmen und Geschäften sind für alle Artikel bzw. Gutscheine zulässig, außer für diejenigen, die von ihrem Geschäft oder ihrer Firma in die Online-Auktion eingebracht wurden.
     
  3. Für alle Artikel bzw. Gutscheine, die über die Auktionsplattform angeboten werden, gilt die Beschreibung des Teilnehmers. Alle angebotenen Artikel bzw. Gutscheine sind fabriksneu. Alle Artikel bzw. Gutscheine können unter der im Auktionskatalog und auf der Webseite notierten Adresse der Firma bzw. des Geschäfts besichtigt werden, was den interessierten Bietern dringend empfohlen wird. Die „OÖNachrichten“ sind weder Verkäufer der Artikel bzw. Gutscheine noch übernehmen sie irgendeine Verantwortung im Zusammenhang mit den Artikeln bzw. Gutscheinen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich Markenschutz, Produkthaftung, Garantien sowie Verkaufsberechtigung des Teilnehmers.
     
  4. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der angebotenen Waren oder Dienstleistungen stehen „OÖNachrichten“ in keinem Vertragsverhältnis zum Bieter. Das Vertragsverhältnis zwischen Bieter und „OÖNachrichten“ bezieht sich lediglich auf die Nutzung der gegenständlichen Auktionsplattform. Die „OÖNachrichten“, ihre Organe, Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen schließen deshalb jede vertragliche Haftung aus. Die außervertragliche Haftung wird soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl in Bezug auf die Organe als auch auf die Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen.

    Die „OÖNachrichten“ leisten keine Gewährleistung für die über die Auktionsplattform verkauften Artikel bzw. Gutscheine. Jede Haftung der „OÖNachrichten“ und ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Auktionsplattform entstehen, wird zur Gänze abgelehnt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Handelt es sich bei dem Geschädigten um einen Verbraucher im Sinne des KschG, so gilt der Haftungsausschluss nur für leicht fahrlässiges Verhalten der „OÖNachrichten“ und nicht für Personenschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle mit den „OÖNachrichten“ verbundenen Unternehmen der OÖNachrichten Wimmer Medien G.m.b.H. & Co. KG.
    Die Haftungsbestimmungen des Teilnehmers gegenüber den Bietern richten sich nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen des Teilnehmers. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass das Internet Risiken birgt, die in der Natur des Mediums liegen. Es obliegt den Parteien (Teilnehmern und Bietern), sich selber von der Identität des Vertragspartners zu überzeugen.
     
  5. Es ist untersagt, irgendwelche Methoden, Geräte oder Softwarekomponenten einzusetzen, welche die Funktionsweise der Auktionsplattform beeinträchtigen können. Die „OÖNachrichten“ behalten sich das Recht vor, bei Zuwiderhandeln die betreffende Person ohne Angabe von Gründen im eigenen Ermessen von der weiteren Teilnahme auszuschließen und sie für alle daraus entstehenden Schäden haftbar zu machen.
     
  6. Sämtliche auf dieser Webseite publizierten Inhalte sind Eigentum der „OÖNachrichten“ bzw. der Teilnehmer. Die „OÖNachrichten“ gewähren jedem Teilnehmer vorübergehend die Bewilligung zur Nutzung der Webseite im Zusammenhang mit dieser Online-Auktion. Jegliche andere Nutzung der Webseite, eingeschlossen die Reproduktion, Veränderung, Verteilung oder Übertragung ist untersagt.

    Der gesamte Inhalt der Website ist urheberrechtlich geschützt und darf nur im Zusammenhang mit dieser Online-Auktion genutzt werden. Insbesondere ist das Kopieren, Verwerten, Vertreiben und Veröffentlichen der auf der Website publizierten Informationen für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke sowie die Einspeisung von Informationen auf Online- Dienste untersagt.

    Die „OÖNachrichten“ leisten keine Gewähr für die störungsfreie Nutzung ihrer Websites noch für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der Benutzer. Die „OÖNachrichten“ erbringen in keinem Fall Beratungsdienstleistungen. Die „OÖNachrichten“ sind berechtigt, ihre Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen.

    Werbeflächen, Links und Äußerungen Dritter, z. B. in Diskussionsforen oder Gästebüchern, sind nicht den „OÖNachrichten“ zuzuordnen. Die Einrichtung von Links auf Websites, die widerrechtliche Informationen beinhalten, ist ausdrücklich untersagt.
     
  7. Der Bieter und der Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, die österreichischen Gesetze, Regeln und Teilnahmebedingungen während der Teilnahme an der Online-Auktion und bei der Benutzung der Webseite einzuhalten. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, so können die „OÖNachrichten“ einen Bieter oder Teilnehmer ohne Vorankündigung von der Auktion ausschließen.
     
  8. Die „OÖNachrichten“ sowie ihre Vertreter lehnen soweit dies gesetzlich zulässig ist jedwede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Websites entstehen, ab. Handelt es sich bei dem geschädigten Teilnehmer um einen Verbraucher im Sinne des KSchG, so gilt der Haftungsausschluss nur für leicht fahrlässiges Verhalten der „OÖNachrichten“ und nicht für Personenschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle mit den „OÖNachrichten“ verbundenen Unternehmen von Wimmer Medien.
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  9. Die Wimmer Medien GmbH & Co. KG sowie OÖ Online benutzen Cookies, um die aktuelle Ausgabe bzw. die zuletzt besuchte Region zu speichern, ein Autologin- Service anzubieten, aggregierte statistische Auswertungen durchzuführen und um zu verhindern, dass Benutzer auf www.nachrichten.at zu oft mit dynamischer Werbung konfrontiert werden. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Cookies benutzen, können Sie bei Ihren Browsereinstellungen verhindern, dass Cookies gesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass das Abschalten von Cookies die Nutzung der Website und der angebotenen Dienste einschränken kann. Unter keinen Umständen sind Cookies in der Lage, Festplatten auszulesen oder Cookies zu lesen, die von anderen Seiten gesetzt wurden. Gespeicherte Cookies können von Ihnen jederzeit gelöscht werden.
     
  10. Zur Optimierung unserer Webseite sammeln und speichern wir Daten wie z. B. Datum, Uhrzeit, Alter und Geschlecht des Seitenaufrufs, die Seite, von der Sie unsere Seite aufgerufen haben, und ähnliches. Dies erfolgt anonymisiert, ohne den Benutzer der Seite persönlich zu identifizieren. Ggf. werden Nutzerprofile mittels eines Pseudonyms erstellt. Auch hierbei erfolgt keine Verbindung der hinter dem Pseudonym stehenden natürlichen Person mit den erhobenen Nutzungsdaten. Zur Erhebung und Speicherung der Nutzungsdaten setzen wir auch Cookies ein.

Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und zur Speicherung von statistischen Informationen wie Betriebssystem, Ihrem Internetbenutzungsprogramm (Browser), IP-Adresse, der zuvor aufgerufene Webseite (Referrer-URL) und der Uhrzeit dienen. Diese Daten erheben wir ausschließlich, zu statistischen Zwecken, um unseren Internetauftritt weiter zu optimieren und unsere Internetangebote noch attraktiver gestalten zu können. Die Erhebung und Speicherung erfolgt ausschließlich in anonymisierter oder pseudonymisierter Form und lässt keinen Rückschluss auf Sie als natürliche Person zu.

 

Bieter

  1. Die Online-Auktion beginnt am 16.11.2024 / 06:00:00 und dauert bis zum 26.11.2024/ 21:00:00. Maßgebend ist die Uhr auf der Website der Online-Auktion. Gebote können nur innerhalb dieser Zeit – dies jedoch 24 Stunden am Tag – über die Webseite der Online-Auktion abgegeben werden. Die „OÖNachrichten“ behalten sich vor, die Online-Auktion ohne Vorankündigung und im eigenen Ermessen zu verändern, auszubauen oder zu beenden.
     
  2. Die „OÖNachrichten“ werden für jeden Artikel bzw. Gutschein ein Startgebot festlegen. Dieses Startgebot ist das minimale Gebot, das gefordert wird, bevor man aktiv an der Auktion teilnehmen kann.
     
  3. Jeder Artikel bzw. Gutschein besitzt einen Mindestpreis, unter dem der Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein nicht gegeben werden kann. Dieser Mindestpreis beträgt in der Regel 50 % des Ladenverkaufspreises. Bei bestimmten Artikeln bzw. Gutscheinen wie beispielsweise Autos oder Immobilien kann der Mindestpreis auch höher sein (70 %). Der Bieter übernimmt den Artikel wie vom Teilnehmer beschrieben. Die Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Teilnehmers. Die „OÖNachrichten“ wirken lediglich als Vermittlerin des Teilnehmers sowie als Veranstalterin der Online-Auktion und legen die Anfangs- und Schlusszeiten fest.
     
  4. Der Status eines Artikels bzw. Gutscheins wird jeweils ausgewiesen als
  • Mindestpreis nicht erreicht. Dies bedeutet, dass die Höhe des höchsten Gebots tiefer ist als der Mindestpreis. Damit kann der Zuschlag auf den Artikel bzw. Gutschein nicht gegeben werden und er kann nicht verkauft werden.
  • Mindestpreis erreicht. Die Höhe des höchsten Gebots liegt über dem Mindestpreis. Den Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein erhält in jedem Fall der Meistbietende gemäß den nachfolgenden Regeln.
     
  • Die Online-Auktion erlaubt Stellvertretergebote. Das bedeutet, dass der Bieter ein geheimes Höchstgebot festlegen kann, welches er für einen Artikel bzw. Gutschein zu zahlen bereit ist. Die Bietersoftware bietet dann stellvertretend für den Bieter für den jeweiligen Artikel bzw. Gutschein mit und zwar immer nur soviel, wie nötig ist, damit der Bieter der gerade Meistbietende für den gewählten Artikel bzw. Gutschein ist und zwar so lange, bis kein anderer mehr bietet oder das eingegebene Höchstgebot erreicht ist. Es kann sein, dass der Bieter im Falle des Zuschlages weniger als dieses Höchstgebot bezahlen muss, keinesfalls jedoch mehr. Mit Eingabe eines Höchstgebots ist der Bieter rechtlich daran gebunden und muss diesen Betrag und allfällige Steuern bezahlen, wenn er den Zuschlag erhält.
     
  • Ist das erste Gebot, das auf einen Artikel bzw. Gutschein abgegeben wird, ein Höchstgebot, dann muss das geheime Höchstgebot mindestens so hoch wie das Startgebot sein. Wenn andere Gebote auf alle verfügbaren identischen Artikel bzw. Gutscheine abgegeben wurden, dann muss das neue Gebot das führende Gebot um den jeweiligen Mindestsatz übersteigen. Diese minimalen Erhöhungsschritte betragen EUR 10 für Artikel, Dienstleistungen bzw. Gutscheine, deren Ladenverkaufspreis bzw. Verkehrswert unter EUR 20.000 liegt, und EUR 100 für Artikel, Dienstleistungen bzw. Gutscheine, deren Ladenverkaufspreis bzw. Verkehrswert EUR 20.000 übersteigt.
     
  • Es ist Aufgabe des jeweiligen Bieters, den Status seiner eigenen Gebote und den Verlauf der Online-Auktion zu verfolgen und zu entscheiden, ob und bis zu welcher Höhe er weiterbieten möchte. Wer durch einen anderen Bieter mit einem höheren geheimen Höchstgebot überboten worden ist, muss ein neues, höheres, geheimes Höchstgebot festlegen, um für den Artikel bzw. Gutschein weiterbieten zu können. In diesem Fall ersetzt das neue geheime alle vorherigen Gebote, die dieser Bieter für diesen Artikel bzw. Gutschein abgegeben hat. Ist das geheime Höchstgebot eines neuen Bieters genau gleich hoch wie dasjenige eines Bieters, der sein Höchstgebot davor abgegeben hat, wird dieser frühere Bieter als Meistbietender geführt und erhält den Zuschlag, sofern er nicht mehr überboten wird und der Mindestpreis erreicht wurde.
     
  • Ist ein Artikel bzw. Gutschein mehrfach vorhanden, können Gebote für mehrere gleiche Artikel bzw. Gutscheine gleichzeitig abgegeben werden. Die Anzahl der Artikel bzw. Gutscheine, für die der Bieter schließlich den Zuschlag erhält, kann dem Gebot entsprechen oder es können weniger Artikel bzw. Gutscheine sein, auf keinen Fall aber mehr. Das ist abhängig davon, ob vorher andere Gebote gemacht wurden und für welche Anzahl.
      
  • Sollte es bezüglich der Gültigkeit von Geboten zu Streitigkeiten zwischen Bietern untereinander oder zwischen Bietern und den „OÖNachrichten“ kommen, können die „OÖNachrichten“ entscheiden, welcher Bieter den Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein erhält. Alle Entscheidungen der „OÖNachrichten“ sind endgültig und verbindlich.
     
  • Die „OÖNachrichten“ tragen keinerlei Verantwortung für Gebote oder Informationen ihrerseits, welche fehlgeleitet werden, verloren gehen, unvollständig oder unleserlich sind oder die durch Computerübertragung nicht vollständig eingehen. Ebenso wenig können die „OÖNachrichten“ für Einschränkungen, die den Bietern durch irgendeine technische Fehlfunktion der Software, des Netzes oder der Server entstehen, haftbar gemacht werden. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Auktionsplattform und ihrer Funktionen. Zeitweilige Einschränkungen können sich z. B. durch technische Störungen wie Hardware und Softwarefehler, Unterbrechung der Stromversorgung usw. ergeben. Die „OÖNachrichten“ behalten sich zudem das Recht vor, ihre Leistungen zeitweilig zu beschränken.
     
  • Die Auktionsplattform bietet dem Bieter die Möglichkeit, sich nach Abgabe eines Gebots per SMS über den Verlauf der Auktion informieren zu lassen.
     
  • Während und nach der Auktion erhalten die Bieter E-Mails bzw. SMS, welche sie darüber informieren, ob sie von einem anderen Bieter überboten wurden, für einen Artikel bzw. Gutschein den Zuschlag erhalten haben sowie Bestätigungen für Gebote, die sie selbst platziert haben. Diese E-Mails bzw. SMS dienen lediglich Informationszwecken. Der Versand oder die Unterlassung des Versandes dieser E-Mails bzw. SMS haben keinerlei Einfluss auf den Status des jeweiligen Bietergebots oder der Gebote anderer Bieter. 
     
  • Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt durch den automatischen Zuschlag am Ende der Online-Auktion. Am Schluss jeder Auktion ermittelt der Veranstalter im Namen des Teilnehmers den Meistbietenden (den Käufer) für jeden Artikel bzw. Gutschein, der den Mindestpreis erreicht hat, kontaktiert den Meistbietenden per E-Mail und/oder Telefon, informiert ihn über den Zuschlag und fordert ihn auf, den Artikel bzw. Gutschein zu bezahlen.
  • Zahlungsbedingungen

    1. Der Meistbietende ist zur vollständigen Zahlung innerhalb von maximal 3 Tagen nach Benachrichtigung durch die „OÖNachrichten“ verpflichtet. Kann ein Käufer (Bieter) nicht kontaktiert werden oder trifft die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nicht ein, kann der Käufer (Bieter) ohne weitere Benachrichtigung disqualifiziert werden (Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer – ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf – und Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens). Es wird in der Folge dem Bieter mit dem nächst höherem Gebot der Zuschlag erteilt. Der Zuschlag erfolgt in diesem Fall durch Mitteilung an diesen Bieter, wodurch ein Vertrag zwischen diesem Bieter und dem Teilnehmer zu Stande kommt. Als neuer Meistbietender ist dieser zur vollständigen Zahlung binnen 3 Tagen ab Benachrichtigung durch die „OÖNachrichten“ verpflichtet.
       
    2. Der Kaufpreis ist an die „OÖNachrichten“ zu zahlen, welche zum Inkasso im Interesse des Teilnehmers berechtigt, aber nicht verpflichtet, sind. In gewissen, gesondert ausgewiesenen Fällen zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an den Teilnehmer, der den Artikel bzw. Gutschein zum Verkauf angeboten hat.
       
    3. Nach Erhalt des Kaufpreises wird dem Käufer ein Artikelzertifikat ausgestellt, mit dem er den Artikel bzw. Gutschein bei der teilnehmenden Firma bzw. dem teilnehmenden Geschäft auslösen kann. Die Einlösefrist beträgt ein Jahr ab Zuschlag, sofern auf dem Zertifikat keine andere Einlösefrist vermerkt ist. Grundsätzlich gilt Selbstabholung. Besondere Abmachungen bezüglich Lieferung müssen zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden.
       
    4. Kommt der Käufer seiner vertraglichen Zahlungspflicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist nicht nach, hat der Käufer zusätzlich zum fälligen Gesamtverkaufspreis einen darüber hinaus gehenden Schaden und sämtliche Kosten, die mit der Durchsetzung der Zahlungspflicht verbunden sind, zu tragen.
       
    5. Es liegt in der Verantwortung von Verkäufer und Käufer für allfällige Lizenzen, Anmeldungen oder Gebühren sowie für die Abrechnung aller fälligen Steuern und Abgaben in Zusammenhang mit dem Artikel bzw. Gutschein Sorge zu tragen. Bei Erhalt des Artikelzertifikats wird der Verkäufer allenfalls fällige Verkaufssteuern und Abgaben direkt dem Käufer separat in Rechnung stellen.
       
    6. Alle Verkäufe sind endgültig. Sollte ein erworbener Artikel bzw. Gutschein auf der Webseite falsch dargestellt worden sein, wird eine Erstattung des Kaufpreises geprüft. In diesem Fall darf das Zertifikat nicht eingelöst werden. Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Bezahlung und Erhalt des Zertifikats geltend zu machen. Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages wird der Käufer schriftlich/per E-Mail verständigt. Die Kaufpreiserstattung erfolgt innerhalb von 7 bis 14 Werktagen auf demselben Weg wie die Zahlung des Kaufpreises vorgenommen worden ist.

    Schlussbestimmungen

    1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen Bieter und Teilnehmer und die Nutzungsbedingungen der Auktionsplattform. Die Verkaufsunterlagen der „OÖNachrichten“ sind nicht Teil des Vertragsverhältnisses zwischen Bieter und Teilnehmer.
       
    2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung allfälliger Lücken.
       
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen unter Ausschluss der Kollisionsnormen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit zulässig – die Stadt Linz.

    Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts - Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, OÖNachrichten / Wimmer Medien GmbH & Co. KG, Promenade 23, 4010 Linz, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an den Händler zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Stand: 01.08.2024